Das Verabschieden

Immer öfter ist es den Hinterbliebenen wichtig, sich persönlich bei dem Verstorbenen zu verabschieden, ihn noch einmal gesehen zu haben oder noch einmal zu berühren… um es besser zu begreifen.

Hier wollen wir mit Ihnen den Weg des Abschieds gemeinsam gehen. Gerne können Sie bei der Ankleidung des/der Verstorbenen anwesend sein oder auch sogar selbst unterstützen.

Bei einem Abschied sollte alles genau so sein, wie Sie es sich vorstellen – dafür nehmen wir uns all die Zeit die Sie für Ihre Herzensangelegenheiten und Wünsche benötigen.

Wo ist der Mensch der gerade noch hier war

Was passiert mit ihm und wann?

Wir erklären Ihnen alle einzelnen Schritte und Möglichkeiten und unterstützen Sie mit Rat und Tat – Transparenz ist wichtig und liegt uns sehr am Herzen.

Was tun im Todesfall

Wenn der Tod Zuhause eintritt rufen Sie zunächst den Arzt mit 112. In der Klinik ist der Arzt vor Ort.

Die Todesbescheinigung: der Notarzt stellt in der Regel keine Todesbescheinigung aus. Dafür wäre zu empfehlen, nach Feststellung des Todes den Hausarzt zu rufen, da der Hausarzt die/den Verstorbene/n kannte und somit auch die Krankheitsgeschichte. Wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist, kann man den Bestatter seines Vertrauens informieren. Bis zur Beerdigung unterstützt der Bestatter nun die Angehörigen.

So erledigt der Bestatter viele Formalitäten:
  • Standesamt, für die Beurkundung (Sterbeurkunden*)
  • Abmeldung bei der Rentenkasse
  • Abmeldung bei der Krankenkasse

Unterlagen, die für das Standesamt benötigt werden und dem Bestatter im Original* zur Bearbeitung mitgegeben werden müssen:

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Verheiratet: Heiratsurkunde
  • Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der/des Ehepartnerin/Ehepartners
  • Geschieden: Scheidungsurteil
  • Unverheiratet: Geburtsurkunde
  • Für die Abmeldungen bei der Rentenkasse und der Krankenkasse die Versicherungsnummern

*Die Sterbeurkunden werden für Versicherungen, Autoabmeldung/Autoumschreibung oder auch für die Bank benötigt. In der Regel genügen 2 Sterbeurkunden die kopiert werden können. Die Kopie kann von den zuständigen Behörden beglaubigt werden.

*Selbstverständlich kommen die Originalunterlagen nach der Beurkundung wieder zu Ihnen zurück.

Kontakt

Bestattungen Seliger
Hubert-von-Herkomer-Straße 82
86899 Landsberg am Lech

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Tel. 08191 9789663
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